Forum der Republik Gulivien
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Staatsbürgerschafterhaltungsgesetz vom 26.01.2011

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Jonathan Vasior


Admin

Staatsrat der Republik Gulivien
Gremium II
Abteilung Staats und Bürgerwesen
GLV-6200 Gulivia
Tel.: 0192/77 77 77

Datum: 26.01.2011
Gesetz über die Formen der Erhaltung der Staasbürgerschaft der Republik Gulivien und ihrer Territorien

§ 1:

Die Gulivische Staatsbürgerschaft erhält wer:

- In der Republik Gulivien geboren ist
- Bei Eheschließung mit einem Gulivier wird das Angebot der Übernahme der Gulivischen Staatsbürgerschaft gestellt
- Bei Adoption von Kindern
- Bei Antragstellung mit Endgenehmigung

§ 2:

Entzug der Staatsbürgerschaft

Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist im Normalfall nicht gestattet. Eine Mehrstimmig Genehmigte Notregelung bei extrem Straftätern ist nur gestattet wenn der Straftäter bzw. die betreffende Person eine andere Staatsbürgerschaft besitzt

§ 3:

Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft

Im Normalfall ist diese Regelung nicht gestattet.
Ausnahmen sind:

-Elternteile sind Staatsbürger eines anderen Staates


------------------
DER VERFASSUNGHOF
OBERSTES GREMIUM

______________________________
JONATHAN VASIOR
STAATSRATSVORSITZENDER

Eine Klage kann bis zum 29.01.2011 eingereicht werden.



Zuletzt von Admin am Mi Jan 26, 2011 11:52 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Rechtschreibfehler)

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