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Verfassung der Republik Gulivien

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1Verfassung der Republik Gulivien Empty Verfassung der Republik Gulivien Di Jan 25, 2011 11:33 am

Jonathan Vasior


Admin

Das Justizministerium und der gulivische Gerichtshof verkündeten gestern die Verfassung des Staates. Eine Politische Verfassung folgt noch.

Das Justizministerium
Neue Allee 42-60
GLV-6200 Gulivia


Verfassung der Republik Gulivien

§1: Staatsform
Die Republik Gulivien ist eine halbdemokratische Republik in der alle Grundrechte der Menschen eingehalten werden. Das Staatsoberhaupt ist unwählbar und bleibt lebenslang Oberhaupt. Dagegen kann die Bevölkerung großen Einfluss auf Gesetze und Entscheidungen haben. Die Bevölkerung wählt alle Minister und die Staatsjustizkammer.

§2: Länder der Republik Gulivien
Die Republik Gulivien umfasst 24 eigenständig verwaltende Provinzen die finanziell bis zu 90% unabhängig sind. 80% der Entscheidungen werden von der jeweiligen Landesregierung alleine getroffen.

§3: Menschenrechte in der Republik Gulivien

3a: Jeder Mensch hat ein Recht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
3b: Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Wohn und Arbeitssitzwahl und das Recht alleine wählen zugehen (Gemäß Jugendvolljährigkeitsgesetz 66)
3c: Jeder Mensch hat ein Recht auf Essen und Trinken

§4: Staatsbürgerschaft
4a: Gulivischer Staatsbürger ist jeder, der eine Genehmigung des Einwohnermeldeamt hat oder 4 Jahre mit fester Arbeitsstelle und Visum in Gulivien gelebt hat.

§5: Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar
5a: Niemand hat das Recht Post abzufangen und zu öffnen, ebenso Telefongespräche oder Chiffriertexte abzuhören, aufzuzeichnen, oder zu entschlüsseln. Missbrauch bzw. Missbrauch von Angestellten der gulivischen Post ist strafbar und wird strafrechtlich verfolgt. Staatliche Sondereinheiten des Gulivischen Nachrichtendienstes haben Sonderrechte wenn Terrorgefahr besteht (gemäß Paragraf 19§ Informationsgesetz)

§6: Gewerbe und Marktwirtschaft
In der Republik Gulivien herrscht eine freie Marktwirtschaft. Jeder Gulivier hat ein Recht darauf ein Unternehmen zu gründen. Volljährigkeit ist Voraussetzung.

§7: Vereine und soziale Gesellschaften
Jeder Gulivier hat das Recht einen Verein oder Gesellschaftsgruppierungsverbund zu gründen. Eine Auflösung ohne Grund vom Staate ist nicht erlaubt.

§8: Justiz
In der Republik Gulivien herrscht Gerechtigkeit in der Justiz. Die Todesstrafe ist Rechtswidrig und darf in keinem Fall angewandt werden. Staatliche Richter müssen den Gesetzen folgen

§9: Familie und Ehe
Die Ehe und die Familie stehen unter besonderem staatlichen Schutz und werden gefördert.

§10: Schul und Bildungswesen
Das Schul und Bildungswesen steht unter staatlicher Aufsicht. Nicht gelehrt erden dürfen Volksverhetzende und rassistische Unterrichtsfächer. Jeder rechtswidrige Lehrer macht sich strafbar und kann bestraft werden.

§11: Grenze
Die Grenze Guliviens steht unter besonderem Schutz.

§12: Wahlen
Wahlen gehen demokratisch zu und werden nicht manipuliert. Missbrauch der Wahlvorschriften ist strafbar.

§13: Kriegsfall
Im Kriegsfall hat die Regierung recht Landesteile zu sperren bzw. den Ausnahmezustand zu verhängen.

§ 14: Volljährigkeit eines Bürgers
Ein Bürger erreicht mit 18 Jahren die Volljährigkeit. Eltern haben nun keine Aufsichtspflichten mehr und die Volljährigen müssen nun volle eigene Rechtspflicht und Verantwortung zeigen. Zudem ist nun ein Erwerb eines Kraftfahrzeugs und anderen Geräten möglich.

§ 15: Waffenbesitz
Waffen dürfen nur im Alter von 25-78 Jahren besessen werden. Notwendig ist dazu die Registrierung der Waffe beim Kreisamt und eine Ausbildung.

§16:
Versammlung
Jeder Bürger hat das Recht sich ohne Voranmeldung friedlich zu Demonstrationen zu versammeln. Einschränkungen gibt es nur im Sperrbereich.

Der Staatspräsident
Jonathan Vasior

Das Gesetzt tritt am 24.01.2011 auf dem Staatsgebiet der Republik Gulivien in Kraft

https://gulivien.forumieren.com

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