Deklarierungsgesetz von Lebensmitteln innerhalb der Republik Gulivien
Beschluss des Staatsrates vom 26.01.2011
Gulivionica den 26.01.2011
Gulivisches Versammlungshaus des Staatsrates
Zanderallee 20
GLI-2092 Gulivionica
.........................................................
[/b]Beschluss[b]
§ 1
Lebensmittel müssen ein Mindeshaltbarkeitsdatum das der Realität entspricht enthalten.
§ 1A
Bei selbsthergestellten Produkten hat ein Aufkleber mit Herkunft und Adresse der Person die das Produkt hergestellt hat darauf hinzuweisen
§ 1B
Auf Produkten muss der Herstellerbetrieb mit vollständiger Adresse abgedruckt sein.
§ 2
Bei Frischwaren wie SB-Fleisch hat auf der Verpackung eine verfärbende Verfallsampel darauf hinzuweisen wie frische in Produkt ist.
§ 3
Nährmittelangaben werden im Ampel Verfahren auf dem Produkt deklariert. ROT= Ungesund , GELB= MITTELMAß GRÜN= GESUND
§ 4
Bei Gemüse und Netzen (z.B. Orangen und Kartoffelnetze) hat ein feuchtigkeitsbeständiger Anhänger darauf hinzuweisen aus welchem Betrieb und Herkunftsland das Produkt stammt.
--------------
Der
Staatsrat
-----------------------
Der Verfassungshof
am 26.01.2011
--------------------------
Klagen gegen das Gesetz kann
beim Verfassungshof bis zum 31.01.2011 erbracht werden. Danach tritt das Gesetz sofort in Kraft.
Jonathan Vasior
Staatspräsident
Beschluss des Staatsrates vom 26.01.2011
Gulivionica den 26.01.2011
Gulivisches Versammlungshaus des Staatsrates
Zanderallee 20
GLI-2092 Gulivionica
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[/b]Beschluss[b]
§ 1
Lebensmittel müssen ein Mindeshaltbarkeitsdatum das der Realität entspricht enthalten.
§ 1A
Bei selbsthergestellten Produkten hat ein Aufkleber mit Herkunft und Adresse der Person die das Produkt hergestellt hat darauf hinzuweisen
§ 1B
Auf Produkten muss der Herstellerbetrieb mit vollständiger Adresse abgedruckt sein.
§ 2
Bei Frischwaren wie SB-Fleisch hat auf der Verpackung eine verfärbende Verfallsampel darauf hinzuweisen wie frische in Produkt ist.
§ 3
Nährmittelangaben werden im Ampel Verfahren auf dem Produkt deklariert. ROT= Ungesund , GELB= MITTELMAß GRÜN= GESUND
§ 4
Bei Gemüse und Netzen (z.B. Orangen und Kartoffelnetze) hat ein feuchtigkeitsbeständiger Anhänger darauf hinzuweisen aus welchem Betrieb und Herkunftsland das Produkt stammt.
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Der
Staatsrat
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Der Verfassungshof
am 26.01.2011
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Klagen gegen das Gesetz kann
beim Verfassungshof bis zum 31.01.2011 erbracht werden. Danach tritt das Gesetz sofort in Kraft.
Jonathan Vasior
Staatspräsident